Leistungen

Ab 2010 bis heute gibt der Staat den Eigentümern mittels verschiedener Gesetze die Möglichkeit den Abriss ihrer ohne Baugenehmigung errichteten Gebäuden, die vor dem 28.07.2011 errichtet worden sind, endgültig auszunehmen oder den Abriss für einige Jahre auszusetzen.

Unser Büro hat eine Vielzahl solcher Angelegenheiten übernommen und erfolgreich zu Ende gebracht.

Ein Gutachten kann entweder von einem Gericht (Amtsgericht, Landgericht oder Kollegialgericht erster Instanz, Berufungsgericht, Griechischer Oberster Gerichtshof (Areios Pagos)) oder von einer Kammer (Ingenieurskammer, Wirtschaftskammer u.a.) oder sogar von einer Privatperson angeordnet werden um ein technisches Problem, oder die Streitigkeit zwischen zwei Parteien, oder einen Einspruch eines Bürgers gegen Akte der Verwaltung (Forstamt, Technische Behörden, Baubehörde, Städtebaulicher Rat u.a.) zu belegen.

Bis heute haben wir Gutachten fertiggestellt, die an folgende Behörden bzw. Organisationen eingereicht worden sind:

  • Griechische Ingenieurskammer (TEE)
  • Landgericht
  • Forstdirektion
  • Städtebaulicher Rat Athen (Sy.Po.Th.A.)
  • Technische Behörden
  • Baubehörde
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