Genehmigungen

Unser Büro übernimmt die Ausarbeitung aller Pläne, die für die Erteilung einer Baugenehmigung, gemäß Gesetz 4030/2011 erforderlich sind:

  • Topographischer Plan
  • Bauplan
  • Architektonischer Entwurf,
  • Entwurf für vorbeugenden Brandschutz
  • Statik
  • Planung von elektrischen und mechanischen Anlagen
  • Energetische Konzepte für Gebäude
  • Entwurf von Projektzeitplänen
  • Entwurf von Hydraulik- und Kanalisationsanlagen
  • Entwurf für abwehrenden Brandschutz
  • Brenngasentwurf
  • Sicherheit und Hygiene (Unterlagen, Entwurf)

Die Baugenehmigung ist für vier Jahre ab ihrer Erteilung gültig. Für den Bau von einem oder mehreren Gebäuden mit einer Gesamtfläche von mehr als 5.000 Quadratmeter ist sie für sechs Jahre gültig.

Unser Büro übernimmt die Beschaffung aller Unterlagen und die Ausarbeitung der erforderlichen Pläne für die Erteilung von Kleinbaugenehmigungen.

Unser Büro übernimmt die Ausarbeitung aller Pläne, die für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung erforderlich sind, welche sich gewöhnlich auf folgende Betriebe beziehen:

  • Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
  • Nachhilfeschulen und Sprachschulen
  • Arztpraxis
  • Fitnessstudios
  • Apotheken
  • Grillrestaurants
  • Bäckereien
  • Friseursalons
  • Offene Parkplätze
  • Cafeterien
  • Kindertagesstätten
  • Physiotherapiepraxen
  • Schwimmbäder
  • Spielplätze
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